Allgemeine Geschäftsbedingungen Gästepension Am Freizeitpark in Elster/Elbe

  1. Geltung der Bedingungen
    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit oben genannter Pension abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB hängen deutlich und allgemein sichtbar in der Pension aus und werden dem Gast oder Auftraggeber bei Vereinbarungen gesondert ausgehändigt.
  2. Abschluss des Gastaufnahmevertrages
    Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Reservierung
    Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Shuttle-Service) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann oben genannte Pension ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens der Pension bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Die Pension ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 19:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
  4. Preisänderungen
    Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens der Pension entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt. 
  5. Zahlungsbedingungen
    Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das Pension alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen. Voraussetzung ist, dass die Pension die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt. Übersteigt der Rechnungsbetrag Euro 200,-- oder hält sich der Gast länger als 6 Tage in der Pension auf, so ist das Pension berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.
  6. Vorauszahlungen
    Die Pension kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.
  7. Stornierungen, Stornobedingungen
    In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der von der Pension angebotenen Leistungen, können die bestellten und reservierten, aber von dem Gast nicht abgenommenen, seitens der Pension aber angebotenen, vertraglichen Leistungen (inbes. für die Logis der Gäste) zu entstehenden Pauschalen durch die Pension dem Gast berechnet werden: im Jahr 2017  ·
    -Stornierung zwischen einschl. 90. und einschl. 31. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
    Berechnung von 20% der bestellten/ reservierten Leistungen.
    -Stornierung zwischen einschl. 30. und einschl. 15. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:  
    Berechnung von 40% der bestellten/ reservierten Leistungen 
    -Stornierung zwischen einschl. 14. und einschl. 8. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:     
    Berechnung von 60% der bestellten/ reservierten Leistungen
    -Stornierung zwischen einschl. 7. und einschl. 3. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:     
    Berechnung von 80% der bestellten/ reservierten Leistungen 
    -Stornierung später und Nichtanreisen vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:    
    Berechnung von 100% der bestellten/ reservierten Leistungen

    Die Stornobedingungen werden um die Beträge gemindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum bestellten/ reservierten Termin seitens der Pension erzielt werden. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten/ reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten/ reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  8. Haftung
    Für die Haftung der Pension gelten die § 701-703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von der Pension, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  9. Sonstiges
    a) Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbes. nicht die einer abschließenden Regelung.
    b) Für die Bedingungen und die gesamten Rechtsbezeichnungen zwischen der Pension und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    c) Gerichtsstand ist das für den Standort der Pension zuständige Amts- bzw. Landgericht.
  10. Widerruf von Reservierungen
    Hat die Pension begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik, etc.) kann das Pension jede Reservierung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein und dabei entsprechend der Regelungen für Stornierungen gemäß Ziffer 7 verfahren und Stornogebühren verlangen.  

    Zahna-Elster OT Elster/Elbe, 01.01.2017